Allgemeine Mietkonditionen der Remise Villa Ganz in Embrach
Miete
Die Miete ist für einen Tag berechnet d.h. für 21 Stunden. Mietantritt 12 Uhr am vereinbarten Tag, Rückgabe am Folgetag 9 Uhr. Das Mietobjekt, die Remise und Umgebung sind so zu übergeben, wie sie bei Mietantritt und Schlüsselübergabe übernommen werden.
Lärmverordnung
Lärmverordnung nach OR bis 22 Uhr, FR/SA bis 23 Uhr. Danach muss geschlossen werden. Musik im Innenraum drosseln. Lautes Lachen und Palavern im Aussenbereich sollte möglichst vermieden werden. Ausnahme: Freinachtbewilligung.
Parkieren
Parkieren auf dem Areal der Villa Ganz ist untersagt, ausser es wird etwas anderes abgemacht. Zulieferer dürfen vor und nach dem Event mit dem Auto auf das Areal fahren, um Ware aus- und einzuladen.
Kaution
Kaution, Depot bei Mietabschluss ist eine Depot-Vorauszahlung zu leisten. 25% des vereinbarten Mietbetrages innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei Absage bis 30 Tage vor dem Anlass Stornogebühr 150 Franken. Absagen kürzer als 30 Tage: Keine Rückerstattung der Depotzahlung.
Haftung
Für verursachte Schäden am Mietobjekt und der Habe während der Mietdauer hat die Mieterschaft zu haften. Ohne Haftpflichtversicherung zu vollen Lasten je nach Schadenfeststellung/Schadenprotokoll. Gerichtsstand: Bezirksgericht Bülach, bei nicht vorhersehbaren, unüberwindlichen Differenzen.



