Allgemeine Mietkonditionen der Remise Villa Ganz in Embrach

Miete

Die Miete ist für einen Tag berechnet d.h. für 21 Stunden. Mietantritt 12 Uhr am vereinbarten Tag, Rückgabe am Folgetag 9 Uhr. Das Mietobjekt, die Remise und Umgebung sind so zu übergeben, wie sie bei Mietantritt und Schlüsselübergabe übernommen werden.

Lärmverordnung

Lärmverordnung nach OR bis 22 Uhr, FR/SA bis 23 Uhr. Danach muss geschlossen werden. Musik im Innenraum drosseln. Lautes Lachen und Palavern im Aussenbereich sollte möglichst vermieden werden. Ausnahme: Freinachtbewilligung.

Parkieren

Parkieren auf dem Areal der Villa Ganz ist untersagt, ausser es wird etwas anderes abgemacht. Zulieferer dürfen vor und nach dem Event mit dem Auto auf das Areal fahren, um Ware aus- und einzuladen.

Kaution

Kaution, Depot bei Mietabschluss ist eine Depot-Vorauszahlung zu leisten. 25% des vereinbarten Mietbetrages innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei Absage bis 30 Tage vor dem Anlass Stornogebühr 150 Franken. Absagen kürzer als 30 Tage: Keine Rückerstattung der Depotzahlung.

Haftung

Für verursachte Schäden am Mietobjekt und der Habe während der Mietdauer hat die Mieterschaft  zu haften. Ohne Haftpflichtversicherung zu vollen Lasten je nach Schadenfeststellung/Schadenprotokoll. Gerichtsstand: Bezirksgericht Bülach, bei nicht vorhersehbaren, unüberwindlichen Differenzen.

Mietkostenzusammenstellung

(als Basis zur Zusammenstellung der Vertragskosten)

Tagesmiete

Tagesmiete, inkl. Aussenbereich, WC, Anrichtküche, Raumangebot, Grundmöblierung, Strom, Wasser: MO/DI/MI/DO fr. 430.00, FR/SA fr. 530.00, SO fr. 480.00.

Gedeck

Gedecke, Geschirr, Gläser, Bestecke, Kaffeestation, Geräte, Tischdecken, Deko (bei Nutzung) pro Person fr. 5.00. Wenn durch Catering gestellt, entfallen diese Kosten.

Sound-, Licht- & Videoanlage

Sound-, Licht- und Videoanlage mietbar nach persönlicher Übergabeinstruktion durch den Vermieter, pauschal pro Anlass fr. 280.00

Endreiningung

Endreinigung, wenn durch Dritte ausgeführt (2 Personen, total 5 Std.) via Vermieter,  pauschal fr. 250.00. Leergut- und Abfallentsorgung ist Sache des Mieters.

Spezielle Vereinbarungen nach Absprache

  • Leistungserbringungen durch Vermieter
  • Catering / Spezielle Raumeinrichtungen / Dekorationen
  • In Absprache mit Kostenfolge ist vieles möglich bis hin zu Personal und besondere Nutzungen im Innen, wie Aussenbereich.
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